Vario.POWER Photovoltaik

Versicherungsschutz rund um Ihre Photovoltaikanlage

 

Unsere Versicherungsschutz-Erklärung zum Download.

 

Ertragsgarantie - Versicherung für Photovoltaikanlagen:

Was ist versichert?

Versichert sind Mindererträge, die ausgelöst werden durch:

  • überdurchschnittliche Systemverluste
  • überdurchschnittliche Komponententoleranzen
  • Planungs- und/oder Montagefehler
  • Technische Defekte an elektronischen Bauteilen, soweit keine Äußere Einwirkung vorliegt.

 

Was ist nicht versichert?

 

  • Ertragsverluste durch unsachgemäße Handhabung
  • Ertragsverluste, wenn kein Service- und Wartungsvertrag abgeschlossen ist
  • Ertragsverluste, weil Reparaturen nicht zeitnah durchgeführt wurden
  • Ertragsverluste durch Fehler bei Eigenmontage durch den Anlagenbetreiber
  • Ertragsverluste, wenn Anlagenüberwachung nicht betrieben wird
  • Ertragsverluste, die im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers liegen

 

Was wird entschädigt?

 

  • Versichert sind 95% der Referenz - Erträge
  • Mindest – Anlagengröße 30 kWp
  • Versicherungsdauer mindestens 5 Jahre – Beitragszahlung zu Beginn
  • Voraussetzungen: Service- und Wartungsvertrag
    Betrieb ohne Verschmutzungen

 

 

Elektronikversicherung für Photovoltaikanlagen::

Was ist versichert?

Unvorhergesehen eintretende Schäden (Allgefahrenversicherung) z.B. durch:

  • Sturm und Hagel
  • Frost, Schneedruck
  • Diebstahl, Rau
  • Höhere Gewalt
  • Marderbisse
  • Überspannung, Blitzschlag, Kurzschluss
  • Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung
  • Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus
  • Erdbeben (gegen Zuschlag)
  • Brand, Explosion
  • Induktion
  • Fahrlässigkeit
  • Ungeschicklichkeit

 

Was ist nicht versichert?

 

  • Garantie- und Gewährleistungsschäden
  • Vorsatz des Versicherungsnehmers
  • Kernenergie
  • Betriebsbedingte Abnutzung/Verschleiß
  • Krieg/ Innere Unruhen
  • Streik und Aussperrung

 

Was wird entschädigt?

 

  • Reparaturkosten (bei einem Teilausfall)
  • Wiederbeschaffungskosten (wenn eine Reparatur nicht mehr möglich ist)
  • Ertragsausfall, der durch den schadenbedingten Stillstand nicht erwirtschaftet werden kann
  • Aufräumungs- und Entsorgungskosten, Maurer-, Erd-, Pflaster- und Stemmarbeiten, Gerüstkosten,
    Bewegungs- und Schutzkosten bis zu einer festgelegten Entschädigungsgrenze

 

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